Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Stannek GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Stannek GmbH. Die Lieferungen und Leistungen der Stannek GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht wider-sprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn die Stannek GmbH den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluß des Geschäfts zugestimmt hat, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.
  3. Soweit der Vertragspartner von der Stannek GmbH Software (Betriebssysteme oder sonstige Programme) bezieht, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und etwaige Handbücher sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.
  4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 2 Auftragsannahme

  1. Die Angebote der Stannek GmbH sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote. Die Stannek GmbH kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagen annehmen.
  2. Die Stannek GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner der Stannek GmbH eine wesentliche Verschlechterung der Wirtschaft leiten, Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellte oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.

§ 3 Lieferfristen

  1. Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich, die Stannek GmbH übernimmt hierfür keine Gewähr, Lieferfristen können jedoch zwischen der Stannek GmbH und Ihrem Vertragspartner verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrags als unmöglich erweist, ist die Stannek GmbH darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Vertragspartner die Stannek GmbH schadensersatzpflichtig machen kann. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die Ware das Lager der Stannek GmbH verlassen hat oder bei Versand die Versendungsbereitschaft der Ware gemeldet ist.
  2. Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens acht Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen – gleich in welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Versendung

  1. Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich die Stannek GmbH vor. Außer auf ausdrückliche, schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch die Stannek GmbH für den Transport zwangsversichert.
  2. Wünscht unser Vertragspartner eine Sonderbeförderung, trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten.
  3. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe an den Frachtführer auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

§ 5 Preise und Zahlungen

  1. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Bestellung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Er ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Der Vertragspartner der Stannek GmbH verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf diese Forderung in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bank zu zahlen, mindestens jedoch 6 Prozent p.a.. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  2. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, sofern sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Zahlungseingang bei der Stannek GmbH ist maßgebend.
  3. Der Vertragspartner der Stannek GmbH darf nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von der Stannek GmbH schriftlich anerkannt oder von Gerichten in Ländern der EU rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
  4. Die Stannek GmbH ist berechtigt, bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluß die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise der Stannek GmbH zu berechnen.
  5. Im Falle des Factoring sind sämtliche Zahlungen nach Bekanntgabe der Abtretung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Factoringgesellschaft zu leisten, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Stannek GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber unserem Vertragspartner in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
  2. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Stannek GmbH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes durch die Stannek GmbH legt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, daß ein gelieferter Gegenstand der Stannek GmbH gepfändet wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt, in der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergewöhnlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall, dies gilt auch für Vollstrechungskosten, die mit einer Klage nach § 771 ZPO im Zusammenhang stehen.
  3. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Forderung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
  4. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen; er tritt der Stannek GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist, die Stannek GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Stannek GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann die Stannek GmbH verlangen, dass der Käufer der Stannek GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schulden bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Gegenstände durch den Käufer wird für die Stannek GmbH vorgenommen. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Stannek GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt übrigens das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  6. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, der Stannek GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt die Stannek GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Stannek GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die Stannek GmbH.
  7. Die Stannek GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherungsgüter bzw. sicherungshalber abgetretener Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, eine Deckungsgrenze von mindestens 120% erreichen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Angaben der Stannek GmbH zum Liefer-/Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder ähnliches stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Stannek GmbH übernimmt bei Software-Lieferungen insbesondere keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme.
  2. Der Vertragspartner hat bei einer Lieferung die Ware nach Empfang unverzüglich sorgfältig zu prüfen und zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlerbestände müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Stannek GmbH gerügt werden, anderenfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, für Produkte mit dem Warenzeichen Stannek zwölf Monate, ansonsten gilt die Herstellergarantie. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware an den Vertragspartner. Um Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, das Defektteil an die Stannek GmbH zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf.
  4. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen.
  5. Wird zwischen den Parteien ein Gewährleistungsabschlag auf den Kaufpreis vereinbart, ist jede Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache bei Rücklieferung an die Stannek GmbH aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts, Wandlung oder ähnlicher Gestaltungsrechte trägt der Rücksender, der Rücktritt wird durch den zufälligen Untergang ausgeschlossen.
  7. Die Gewährleistungspflicht der Stannek GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränktes Rücktritts- (Wandlungs-) recht oder Minderungsrecht zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. Die Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten bei Rücksendung von Waren aufgrund berechtigter Mängelrügen übernimmt die Stannek GmbH. Etwaige von der Stannek GmbH ersetzte Teile werden Eigentum der Stannek GmbH.
  8. Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, wenn es nicht anderweitig schriftlich festgehalten ist.
  9. Sofern die Stannek GmbH zurückgesandte Waren annimmt, für die sie nicht gewährleistungs- oder garantiepflichtig ist und dem Kunden eine Gutschrift erteilt, ist die Stannek GmbH berechtigt, für die Erstellung der Gutschriften einen Betrag in Höhe von € 15,00 zu berechnen.

§ 8 Haftung

  1. Die Stannek GmbH haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen sie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an genutzten Sachen zwingend haftet, in diesem Umfang haftet die Stannek GmbH auch für Schäden durch Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet die Stannek GmbH für das Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert worden sind, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Verzug oder Unmöglichkeit oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Teilverzug oder Teilunmöglichkeit. Für das Fehlen von Eigenschaften, die zugesichert worden sind, haftet die Stannek GmbH nur, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Schäden, die nicht an von der Stannek GmbH gelieferten Produkten selbst entstanden sind zu sichern. Für die Datenvernichtung haftet die Stannek GmbH im Fall von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Stannek GmbH nur für solche Schäden, deren Eintritt die Stannek GmbH bei Vertragsschluß nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnte. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. § 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Bamberg, Gerichtsstand ist ebenfalls Bamberg.

§ 10 Datenschutz

  1. Alle Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung, oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, geben wir die Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter